Der Gang nach Luxemburg als Kompromiss im EU-Haushaltsstreit

Symbolbild: EuGH
Symbolbild: EuGH

Im EU-Haushaltsstreit mit Ungarn und Polen liegt beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs ein Kompromiss auf dem Tisch. Er soll verhindern, dass die EU das neue Jahr mit einem stark gekürzten Nothaushalt beginnen muss und sich die Auszahlung der Milliardenhilfen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verzögert. 

Kern ist die Möglichkeit für Budapest und Warschau, gegen die umstrittene Kürzung von EU-Geldern vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Der Kompromissvorschlag sieht dabei vor, dass die EU-Kommission bei einer solchen Nichtigkeitsklage gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus vorerst keine Kürzung von EU-Geldern beschließt. 

Nichtigkeitsklagen sind nicht die häufigsten Klagen beim EuGH, aber auch nicht ungewöhnlich. Beispiele sind etwa mehrere Klagen von Mitgliedstaaten gegen europäische Tabakrichtlinien. Polen und Ungarn scheiterten dieses Jahr zudem mit dem Versuch, die geänderte Entsenderichtlinie in Luxemburg zu stoppen.

Im Schnitt dauern solche Verfahren vor dem EuGH 18 bis 19 Monate. Sollte es dazu kommen, könnte der Rechtsstaatsmechanismus – sofern er durch die Richter für rechtmäßig erklärt wird – nach dem Gipfel-Kompromiss frühestens im Jahr 2022 Anwendung finden. 

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