FDP sagt „Flut von Verfassungsbeschwerden“ gegen Ausgangssperre voraus

Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)
Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, rechnet mit zahlreichen Klagen gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese würden „eine Flut von Verfassungsbeschwerden auslösen“, prognostizierte Buschmann am Mittwoch in Berlin. Er maß solchen Klagen „ganz beachtliche Erfolgsaussichten“ zu.

Buschmann bezog sich auf einen Passus in dem Gesetzentwurf zur Einführung bundeseinheitlicher Regeln für Corona-Eindämmungsmaßnahmen bei hohen Infektionszahlen. Vorgesehen ist, dass in einer Region mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr in Kraft treten.

Kritik an dieser geplanten Regelung kam auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein generelles Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, sei „mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren“, erklärte die Anwaltsorganisation am Mittwoch. Diese gilt auch dann, wenn – wie im Entwurf vorgesehen – Ausnahmen zugelassen werden.

„Einzelne gezielte Maßnahmen können durchaus sinnvoll sein, etwa Kontaktbeschränkungen oder Betretungsverbote, etwa um eine Party im Park zu verhindern“, führte Kindermann aus. Das rechtfertige es jedoch nicht, Regelungen zu schaffen, die in unverhältnismäßiger Weise die persönliche Bewegungsfreiheit einschränken würden. „Ausgangsbeschränkungen können hier sogar kontraproduktiv bis gefährlich sein, wenn sie dazu führen, dass statt eines überschaubaren Picknicks im Park mit spätem Ausklang die Menschen sich heimlich zu Hause treffen, wo Aerosole viel konzentrierter sind als unter freiem Himmel“, warnte Kindermann.

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