Betriebsrenten dürfen bei Teilzeitarbeit anteilig gedeckelt sein
Betriebsrenten dürfen für Teilzeitbeschäftigte anteilig berechnet und auch Obergrenzen anteilig gedeckelt werden. Dies bedeutet keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: 3 AZR 24/20) Das Gericht […]