Ceta-Verhandlung in Karlsruhe wegen Beherbergungsverbots um zwei Stunden verschoben

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verhandlung zum Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada wegen des coronabedingten Beherbergungsverbots in Baden-Württemberg um zwei Stunden verschoben. Die Verhandlung starte aus diesem Grund am Dienstag erst um 12.00 Uhr, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Der Beginn der Verhandlung war ursprünglich auf 10.00 Uhr terminiert gewesen.

Das wäre jedoch zu früh für die beteiligten Politiker, die aus dem Corona-Hotspot Berlin anreisen und derzeit nicht in Baden-Württemberg übernachten dürfen. Die Entscheidung zur Verschiebung traf das Gericht bereits am Mittwoch vergangener Woche. Zuerst berichtete die „Badische Zeitung“ über den Grund für die Terminverschiebung.

Es geht in der Verhandlung um eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag. Sie ist der Ansicht, dass der Bundestag 2016 mit einer Stellungnahme zu Ceta das Grundgesetz verletzte. In Karlsruhe werden mehrere Politiker erwartet, etwa Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali und verschiedene Bundestagsabgeordnete.

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