Bundestagsausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Symbolbild: Export
Symbolbild: Export

Beim umstrittenen Lieferkettengesetz ist der Weg frei für eine Abstimmung im Bundestag in dieser Woche. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am Mittwoch in geänderter Fassung zu. Das Gesetz sei in den Fraktionen „intensiv beraten“ worden, es habe sich um eine „Herkulesarbeit“ gehandelt, sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Am Freitagmorgen soll der Bundestag nun über das Gesetz abstimmen.

Der Entwurf fand im Ausschuss die Zustimmung der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sowie der Grünen. FDP und AfD stimmten gegen den Entwurf, die Linke enthielt sich. Eine vorherige Bundestagsabstimmung über das Lieferkettengesetz war Mitte Mai nach Unstimmigkeiten über „Detailfragen“ gescheitert. Geändert wurden seitdem unter anderem Regelungen zum Geltungsbereich des Gesetzes.

„Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht 100 Prozent zum Ziel“, sagte Entwicklungsminister Müller. „Unser Reichtum und unser Wohlstand wird nicht alleine in Deutschland generiert, sondern basiert auf globalen Lieferketten“, fügte er hinzu. Diese globalen Lieferketten seien für Entwicklungsländer eine Chance, es brauche jedoch einen „Jahrhundertsprung des Welthandelssystems, vom freien Handel zum fairen Handel“. Dies bedeute „verbindliche soziale und ökologische Mindeststandards weltweit“.

Müller bezeichnete den Gesetzentwurf als „Blaupause für eine europäische Regelung, die kommen muss“. Der Entwicklungsminister sagte, er rechne mit einer europäischen Regelung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Das Ziel müsse eine gerechte Teilhabe von Entwicklungs- und Schwellenländern sein, „und das bedeutet mehr Wertschöpfung vor Ort“.

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sagte, das Gesetz solle „wirksam für die Menschenrechte“ und „umsetzbar von der Wirtschaft“ sein. Wegschauen dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein, sagte er.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmen dazu verpflichten, menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, auf die gesamte Lieferkette erstrecken. So sollen Unternehmen die Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern umsetzen.

Unternehmen sollen verpflichtet werden, eine menschenrechtliche Risikoanalyse vorzunehmen. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gelten, ein Jahr später auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Auch für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft in Deutschland soll das Gesetz gelten. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. Über die bestehenden Regeln hinaus sollen Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können.

Die Fraktion der Grünen kritisierte zwar die Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung, stimmte dem Gesetzesvorschlag aber zu. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“.

Die Fraktion der FDP stimmte gegen den Vorschlag und erklärte, es lägen keine ausreichenden Belege für die positive Wirkung von Lieferkettengesetzen vor. Die AfD kritisierte, in dem Gesetzesvorschlag werde etwas verlangt, was „nicht leistbar“ sei.

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